Am 3. Mai 2024 fand in Husum eine Abstimmungsrunde zwischen Landrat Florian Lorenzen, Kreisbaudirektor Burkhard Jansen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Insel Sylt statt. Die Gemeinde Sylt wurde durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister Carsten Kerkamm vertreten, der den erkrankten Bürgermeister Nikolas Häckel vertrat. Auch Kreispräsident Frank Zahel und der Bürgervorsteher der Gemeinde Sylt, Andreas Dobrzinski, nahmen teil.

Der Schwerpunkt des Treffens lag auf den Kontrollen der Ferienwohnungen durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Diese Kontrollen betreffen nicht nur Sylt, sondern auch Föhr, Amrum und touristische Hotspots auf dem Festland. Dabei stellte sich heraus, dass fehlende Genehmigungen ein häufiges Problem darstellen; infolgedessen wurden die ersten Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.

„Wir haben in dem Gespräch unsere Vorgehensweise in allen touristischen Hotspots im Kreisgebiet erläutert“, berichtete Florian Lorenzen. Die Vertreter der Inselgemeinden betonten hingegen, dass die Kontrollen auf Sylt zu großer Verunsicherung in der Tourismusbranche und insbesondere bei Kleinvermietern geführt hätten. Die Gemeinden strebten eine Legalisierung des bestehenden Bestandes an, soweit dies möglich sei, um Existenzen zu schützen und wirtschaftliche Stabilität für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Kontrollen seien sinnvoll, um einen unkontrollierten Anstieg an Ferienwohnungen zu vermeiden, wurden jedoch so schnell eingeleitet, dass wenig Zeit blieb, um das Planungsrecht anzupassen.

Es wurde vereinbart, dass die Sylter Gemeinden bis Ende des Jahres klären, welche Bebauungspläne für Ferienwohnungen geändert und welche nicht geändert werden sollen, und dies dem Kreisbauamt mitteilen. „Auf dieser Grundlage legen wir dann fest, welche Gebiete wir als nächstes auf das Vorhandensein unzulässiger Ferienwohnungen überprüfen – nämlich die, deren Bebauungspläne nicht überarbeitet werden sollen“, erklärte Burkhard Jansen.

 

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